Gemeinderat, Bürgermeister und Verwaltung – und wie die heutige Verwaltungsspitze in Stuhr entstanden ist
Wenn in Stuhr über ein neues Baugebiet, ein Mobilitätskonzept, Tempo 30, ein Hallenbad, die Straßenbahnlinie 8 oder den kommunalen Haushalt diskutiert wird, fallen immer wieder zwei Begriffe:
„Der Rat hat entschieden.“
oder:
„Die Verwaltung hat entschieden.“
Aber wer entscheidet eigentlich was?
Wer wählt den Bürgermeister? Wer bestimmt die politische Richtung einer Gemeinde? Wer setzt die Beschlüsse anschließend um? Und wie werden die hauptamtlichen Spitzenpositionen im Rathaus besetzt?
Mit „Stuhr im Blick“ möchten wir genau solche Zusammenhänge erklären.
Nicht um Personen anzugreifen.
Nicht um aus normalen Verwaltungsabläufen einen Skandal zu konstruieren.
Sondern weil wir der Auffassung sind:
Wer kommunale Politik verstehen möchte, muss wissen, wie Rat und Verwaltung zusammenarbeiten.
Und weil Transparenz eine wesentliche Voraussetzung für Vertrauen in Politik und Verwaltung ist.
- Gemeinderat und Gemeindeverwaltung – was ist der Unterschied?
Zunächst muss man zwei Bereiche unterscheiden.
Der Gemeinderat
Der Gemeinderat ist die politische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger.
Bei der Kommunalwahl am 13. September 2026 wählen die Bürgerinnen und Bürger von Stuhr 38 Ratsmitglieder für die kommende Wahlperiode. Der Bürgermeister wird davon getrennt direkt gewählt. Der derzeitige Rat wird im Ratsinformationssystem einschließlich des Bürgermeisters als Gremium mit 39 Mitgliedern geführt.
Der Rat trifft die grundlegenden politischen Entscheidungen.
- 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes – NKomVG – weist ihm unter anderem ausdrücklich die Entscheidung zu über:
- die grundlegenden Ziele der Gemeindeentwicklung,
- die Richtlinien, nach denen die Verwaltung geführt werden soll,
- Satzungen und Verordnungen,
- kommunale Steuern und Gebühren,
- den Haushalt,
- das Investitionsprogramm,
- wesentliche Vermögensentscheidungen,
- Bauleitpläne
- und zahlreiche weitere Grundsatzentscheidungen.
Der Rat besitzt außerdem eine Kontrollfunktion gegenüber der Verwaltung. Er überwacht die Durchführung seiner Beschlüsse und kann Auskünfte verlangen. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht für Ratsmitglieder auch ein Recht auf Akteneinsicht.
Das bedeutet:
Die Verwaltung steht nicht über dem Gemeinderat.
Bei den politischen Grundsatzentscheidungen setzt der demokratisch gewählte Rat die Richtung.
- Was macht dagegen die Verwaltung?
Die Gemeindeverwaltung ist die hauptamtliche Organisation, die das tägliche Verwaltungsgeschäft erledigt.
In Stuhr arbeiten mehr als 600 Beschäftigte in über 30 unterschiedlichen Berufsfeldern für die Gemeinde.
An ihrer Spitze steht der Bürgermeister.
Er ist in Niedersachsen nicht nur politischer Repräsentant, sondern zugleich Hauptverwaltungsbeamter und Verwaltungschef.
Nach § 85 NKomVG gehört es insbesondere zu seinen Aufgaben,
- Beschlüsse vorzubereiten,
- die Beschlüsse des Rates und des Hauptausschusses auszuführen,
- Geschäfte der laufenden Verwaltung zu führen
- und den Rat über wichtige Angelegenheiten zu informieren.
Das Gesetz verpflichtet den Bürgermeister darüber hinaus, die Einwohnerinnen und Einwohner über wichtige Angelegenheiten sowie bedeutende Planungen und Vorhaben rechtzeitig und umfassend zu informieren.
Das Zusammenspiel kann man deshalb vereinfacht so beschreiben:
Der Rat gibt bei Grundsatzfragen die politische Richtung vor – die Verwaltung bereitet vor und setzt um.
Beides gehört zusammen.
- Wie wird der Bürgermeister gewählt?
Der Bürgermeister wird unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt.
Das war auch 2019 so.
Am 26. Mai 2019 traten in Stuhr drei Bewerber an:
Stephan Korte,
Frank Holle (CDU)
und André Uzulis (FDP).
Im ersten Wahlgang erreichte niemand die notwendige absolute Mehrheit.
Das Ergebnis:
Stephan Korte: 43,8 %
Frank Holle: 42,9 %
André Uzulis: 13,3 %
Die Wahlbeteiligung lag bei bemerkenswerten 63,27 Prozent. An diesem Tag fanden gleichzeitig unter anderem die Europawahl und weitere Wahlen statt.
Damit mussten Stephan Korte und Frank Holle in die Stichwahl.
Diese fand am 16. Juni 2019 statt.
Das Ergebnis war anschließend deutlich:
Stephan Korte: 61,49 %
Frank Holle: 38,51 %
Die Wahlbeteiligung sank bei der Stichwahl allerdings auf 40,15 Prozent.
Stephan Korte wurde damit demokratisch zum Bürgermeister der Gemeinde Stuhr gewählt.
Sein Amt trat er im Februar 2020 an.
- Der Bürgermeister bestimmt aber nicht allein
Dieser Punkt ist wichtig.
Ein Bürgermeister verfügt als Verwaltungschef über erhebliche Kompetenzen.
Aber er kann die Gemeinde nicht allein führen.
Neben dem direkt gewählten Bürgermeister steht der ebenfalls demokratisch gewählte Gemeinderat.
Und gerade bei der Besetzung weiterer hauptamtlicher Spitzenpositionen besteht ein interessantes Zusammenspiel zwischen beiden.
Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz sieht für sogenannte kommunale Wahlbeamte grundsätzlich folgendes Verfahren vor:
Der Bürgermeister hat das Vorschlagsrecht.
Der Rat hat das Wahlrecht.
- 109 NKomVG formuliert ausdrücklich, dass kommunale Wahlbeamte auf Vorschlag des Hauptverwaltungsbeamten vom Rat für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt werden. Die Stelle ist grundsätzlich öffentlich auszuschreiben.
Das Vorschlagsrecht des Bürgermeisters hat einen nachvollziehbaren Hintergrund:
Menschen, die gemeinsam eine Verwaltung führen sollen, müssen miteinander arbeiten können.
Aber genauso wichtig ist die zweite Seite:
Der Gemeinderat muss dem Vorschlag nicht zustimmen.
Er kann einen vorgeschlagenen Bewerber ablehnen.
Kommt nach einer Ablehnung über längere Zeit keine andere Lösung zustande, enthält § 109 NKomVG weitere Regelungen, die unter bestimmten Voraussetzungen schließlich sogar eine Entscheidung des Rates mit Dreiviertelmehrheit ermöglichen.
Damit besteht bewusst ein System aus Leitung, Vorschlagsrecht und demokratischer Kontrolle.
- 2020: Die erste wichtige Personalentscheidung unter Stephan Korte
Als Stephan Korte sein Amt übernahm, war Ulrich Richter Erster Gemeinderat.
Richter war ein erfahrener kommunaler Verwaltungsfachmann und zugleich allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters.
Seine achtjährige Amtszeit endete turnusgemäß am 30. September 2020.
Stephan Korte erklärte damals selbst, dass er Richter für eine weitere Amtszeit hätte vorschlagen können.
Er entschied sich jedoch für einen anderen Weg:
Die Stelle wurde neu ausgeschrieben.
Der Rat hatte dieses Vorgehen zuvor mitgetragen.
Wichtig ist dabei eine Differenzierung:
Aus den öffentlich zugänglichen Quellen ergibt sich, dass Korte Richter erneut hätte vorschlagen können. Ob Richter selbst tatsächlich eine weitere achtjährige Amtszeit anstrebte, lässt sich daraus nicht zweifelsfrei ableiten.
- 16 Bewerbungen – Korte schlägt Bettina Scharrelmann vor
Auf die ausgeschriebene Stelle gingen 16 Bewerbungen ein.
Korte führte Gespräche, teilweise per Videokonferenz. Drei Personen wurden anschließend zu persönlichen Gesprächen eingeladen.
Danach machte der Bürgermeister von seinem gesetzlich vorgesehenen Vorschlagsrecht Gebrauch.
Seine Kandidatin war:
Bettina Scharrelmann.
Der Verwaltungsausschuss hatte nach Kortes damaliger Darstellung Einblick in sämtliche Bewerbungsunterlagen. Die Ratsmitglieder erhielten zudem Gelegenheit, Scharrelmann vor der Entscheidung kennenzulernen.
Der Gemeinderat wählte sie anschließend einstimmig zur neuen Ersten Gemeinderätin.
- Woher kam Bettina Scharrelmann?
Scharrelmann kam aus der Bremer Verwaltung.
Zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung leitete sie die Bremer Ausländerbehörde.
Zuvor hatte sie unter anderem mehrere Jahre als Parlamentsreferentin für Innen- und Rechtspolitik bei der SPD-Fraktion der Bremischen Bürgerschaft gearbeitet.
Parteimitglied war sie nach den öffentlich zugänglichen Angaben nicht.
Interessant ist ein weiterer Punkt:
Korte kannte nicht erst seit dem Bewerbungsgespräch ihre Arbeit.
Er erklärte 2020 gegenüber der Kreiszeitung, dass er insbesondere ihr Wirken als Leiterin der Bremer Ausländerbehörde bereits wahrgenommen und positiv eingeschätzt habe.
Auch das ist bei einer Personalentscheidung nicht automatisch ungewöhnlich.
Gerade bei Spitzenfunktionen kann vorherige Kenntnis der beruflichen Arbeit eines Bewerbers für einen Verwaltungschef durchaus relevant sein.
Entscheidend bleibt:
Vorgeschlagen hat Korte – gewählt hat der Gemeinderat.
Und diese Wahl erfolgte einstimmig.
- 2022: Peer Beyersdorff ist bereits beruflich in Stuhr tätig
Ein ähnlicher beruflicher Berührungspunkt lässt sich später auch bei Peer Beyersdorff feststellen.
Beyersdorff war damals Geschäftsführer beziehungsweise Leiter des Breitbandzentrums Niedersachsen-Bremen.
Dieses Zentrum unterstützt Kommunen insbesondere bei Fragen des Breitband- und Glasfaserausbaus.
2022 gab es in Stuhr konkrete Probleme mit der Versorgung einzelner Haushalte.
Im Rahmen des sogenannten „Rechts auf Internet“ fand deshalb ein Ortstermin mit der Bundesnetzagentur, Netzbetreibern und weiteren Beteiligten statt.
Peer Beyersdorff war bei diesem Termin persönlich in seiner Funktion für das Breitbandzentrum anwesend.
Auch Bürgermeister Stephan Korte war mit diesem konkreten Stuhrer Breitbandproblem befasst und wurde hierzu ausführlich zitiert.
Damit ist belegt:
Korte und Beyersdorff kannten sich spätestens 2022 aus einem konkreten beruflichen Zusammenhang in Stuhr.
Mehr sollte man daraus allerdings nicht ableiten.
Ein beruflicher Kontakt ist kein Beweis für eine private Freundschaft oder für spätere Absprachen.
- 2024: Warum bekommt Stuhr einen weiteren Gemeinderat?
2024 verändert sich die Führungsstruktur des Rathauses erneut.
Der langjährige Wirtschaftsförderer Lothar Wimmelmeier sollte ausscheiden.
Gleichzeitig war eine vorherige Ausschreibung der Kämmererstelle ohne den von der Gemeinde erhofften Erfolg geblieben.
Die Verwaltung entschied sich deshalb für eine organisatorische Neuausrichtung:
Wirtschaftsförderung, Finanzen und Liegenschaften sollten zusammengeführt werden.
Hierfür wurde ein neuer Fachbereich gebildet und die Verwaltungsspitze um einen weiteren Gemeinderat ergänzt.
Korte begründete dies seinerzeit unter anderem mit der Vielzahl großer Projekte, die gleichzeitig von der Gemeinde bewältigt werden mussten – etwa Linie 8, Hallenbad, Ortskernentwicklungen und umfangreiche Investitionsvorhaben.
Aus einer bisher zweiköpfigen Verwaltungsspitze aus Bürgermeister und Erster Gemeinderätin wurde damit ein dreiköpfiger Verwaltungsvorstand.
- 20 Bewerbungen – und wieder entscheidet am Ende der Rat
Auch diese Stelle wurde öffentlich ausgeschrieben.
Es gingen 20 Bewerbungen ein.
Bürgermeister Korte schlug Peer Beyersdorff vor.
Der offizielle Ratsbeschluss vom 24. April 2024 lautet entsprechend, dass Beyersdorff „auf Vorschlag des Bürgermeisters“ zum Gemeinderat gewählt wird.
Der Gemeinderat stimmte auch dieser Personalentscheidung einstimmig zu.
Beyersdorff wurde für acht Jahre zum kommunalen Wahlbeamten ernannt und in eine Planstelle der Besoldungsgruppe B 2 eingewiesen.
Damit besteht der Verwaltungsvorstand heute aus:
Stephan Korte – Bürgermeister
Bettina Scharrelmann – Erste Gemeinderätin und allgemeine Vertreterin
Peer Beyersdorff – Gemeinderat
Das aktuelle Telefon- und Organisationsverzeichnis der Gemeinde weist alle drei ausdrücklich dem Verwaltungsvorstand zu.
- Was verdienen die drei Spitzenbeamten?
Auch das gehört für uns zu transparenter kommunaler Information.
Stuhr hatte zum Stichtag 30. Juni 2025 33.959 Einwohnerinnen und Einwohner.
Für Gemeinden mit 30.001 bis 40.000 Einwohnern legt die Niedersächsische Kommunalbesoldungsverordnung folgende Besoldungsgruppen fest:
Funktion
Besoldungsgruppe
Grundgehalt ab 1.4.2026
Bürgermeister
B 5
10.800,85 € / Monat
Erste Gemeinderätin / allgemeine Vertreterin
B 3
9.621,06 € / Monat
weiterer Gemeinderat
B 2
9.096,52 € / Monat
Die Zuordnung folgt unmittelbar aus der Niedersächsischen Kommunalbesoldungsverordnung. Bei Beyersdorff bestätigt zusätzlich der Stuhrer Ratsbeschluss ausdrücklich die Einweisung nach B 2. Die aktuellen Grundgehaltssätze gelten seit dem 1. April 2026.
Zusammengerechnet ergibt das derzeit rund:
29.518 Euro Grundbesoldung im Monat
beziehungsweise
rund 354.221 Euro Grundbesoldung im Jahr.
Wichtig:
Das ist nicht gleichbedeutend mit den vollständigen Personalkosten für die Gemeinde.
Je nach persönlicher Situation und beamtenrechtlicher Ausgestaltung können weitere Leistungen hinzukommen. Außerdem entstehen bei Beamten insbesondere Aufwendungen und langfristige Verpflichtungen für Beihilfe und Versorgung. Die Kommunalbesoldungsverordnung sieht daneben auch Aufwandsentschädigungen vor.
Die tatsächlichen Gesamtkosten der drei Funktionen liegen deshalb über der reinen Grundbesoldung.
Auch solche Zahlen gehören aus unserer Sicht zu einer transparenten Betrachtung einer Verwaltungsstruktur.
- Wer kontrolliert diese Verwaltungsspitze?
Wieder der Gemeinderat.
Er beschließt über den Haushalt.
Er entscheidet über grundlegende politische Ziele.
Er kann Richtlinien für die Führung der Verwaltung vorgeben.
Er kontrolliert die Umsetzung seiner Beschlüsse.
Und er wählt die kommunalen Wahlbeamten, die ihm der Bürgermeister vorschlägt.
Das bedeutet beispielsweise:
Schlägt ein Bürgermeister eine Kandidatin oder einen Kandidaten für eine solche Spitzenposition vor, ist der Rat nicht verpflichtet, diese Person zu wählen.
Der Rat kann Nein sagen.
Umgekehrt kann der Rat aber grundsätzlich auch nicht einfach irgendeine Person einsetzen und dabei das gesetzliche Vorschlagsrecht des Bürgermeisters ignorieren.
Genau darin besteht das gesetzlich gewollte Zusammenspiel.
- Und was passiert, wenn sich politische Mehrheiten verändern?
Auch diese Frage ist wichtig.
Eine Gemeindeverwaltung gehört weder einer Partei noch einem Bürgermeister.
Sie ist die Verwaltung der Gemeinde Stuhr.
Wenn sich nach einer Kommunalwahl die Mehrheitsverhältnisse im Gemeinderat verändern und der Rat andere politische Schwerpunkte setzt, hat die Verwaltung rechtmäßige Ratsbeschlüsse umzusetzen.
- 85 NKomVG verpflichtet den Bürgermeister ausdrücklich zur Ausführung der Beschlüsse des Rates und des Hauptausschusses.
Eine neue Ratsmehrheit kann deshalb beispielsweise andere Schwerpunkte setzen bei:
- Verkehr und Mobilität,
- Haushaltsprioritäten,
- Investitionen,
- Ortsentwicklung,
- Klimaschutz,
- Wirtschaftsförderung,
- kommunalen Einrichtungen
- oder Bürgerbeteiligung.
Die Verwaltung hat diese demokratisch zustande gekommenen Entscheidungen professionell umzusetzen.
Das gilt unabhängig davon, wer Bürgermeister, Erste Gemeinderätin oder Gemeinderat ist.
- Warum erzählen wir das?
Weil Kommunalpolitik häufig komplizierter erscheint, als sie sein muss.
Viele Bürgerinnen und Bürger wissen nicht:
Wer darf eigentlich was entscheiden?
Warum findet eine Personalentscheidung nichtöffentlich statt?
Warum darf der Bürgermeister einen Kandidaten vorschlagen?
Kann der Rat diesen Kandidaten ablehnen?
Wer beschließt den Haushalt?
Und wie viel kostet eine Verwaltungsspitze?
Genau hier wollen wir mit „Stuhr im Blick“ ansetzen.
Nicht jede Entscheidung, die nicht öffentlich diskutiert wird, ist deshalb problematisch.
Nicht jede berufliche Bekanntschaft ist eine unzulässige Verbindung.
Und nicht jede politische Meinungsverschiedenheit zwischen Rat und Verwaltung bedeutet, dass eine Verwaltung ihre Aufgabe nicht erfüllt.
Aber:
Bürgerinnen und Bürger sollten verstehen können, wie ihre Gemeinde funktioniert.
Denn erst dann kann man politische Entscheidungen auch sachlich bewerten.
Transparenz schafft Vertrauen
Das Bürgerforum Stuhr möchte deshalb eine Kommunalpolitik, die stärker erklärt.
Warum wurde etwas beschlossen?
Was kostet es?
Welche Alternativen wurden geprüft?
Wer entscheidet darüber?
Und welche Rechte hat der gewählte Gemeinderat?
Transparenz bedeutet für uns nicht, ständig einen Skandal zu vermuten.
Transparenz bedeutet:
Informationen zugänglich machen.
Entscheidungen erklären.
Verantwortung sichtbar machen.
Und Bürgerinnen und Bürger in die Lage versetzen, sich selbst eine Meinung zu bilden.
Denn der Gemeinderat arbeitet im Auftrag der Bürgerinnen und Bürger.
Die Verwaltung arbeitet für die Gemeinde.
Und finanziert wird beides letztlich aus öffentlichen Mitteln.
Deshalb finden wir:
Wer Vertrauen in Politik zurückgewinnen möchte, muss Politik und Verwaltung verständlich und nachvollziehbar machen.
Genau dafür soll „Stuhr im Blick“ stehen.
Bürgerforum Stuhr
Bürger für Bürger.
Unabhängig. Transparent. Bürgernah.