Fahrradkonzept Stuhr 

Die Situation an der Varreler Landstraße 

 

Worum geht es?

In der Gemeinde Stuhr wurden in den vergangenen Jahren im Rahmen eines neuen Fahrradkonzeptes verkehrsrechtliche Maßnahmen umgesetzt. Dazu gehört insbesondere die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn sowie die Ausweitung von Tempo‑30‑Bereichen.

Ein zentraler Bereich dieser Diskussion ist die Varreler Landstraße, auf der der Radverkehr künftig stärker auf der Straße geführt werden soll.

Diese Maßnahmen haben bei vielen Bürgerinnen und Bürgern zu Fragen und Kritik geführt. Das Bürgerforum Stuhr hat sich daher intensiv mit der rechtlichen und politischen Grundlage dieser Entscheidungen beschäftigt.

Das Kernproblem: Politik und Verwaltung müssen getrennt werden

1. Der politische Bereich (innerer Wirkungskreis)

Hier trifft der Gemeinderat politische Grundsatzentscheidungen, zum Beispiel:
- Beitritt zur Städteinitiative Tempo 30
- politische Zielsetzungen für Verkehr und Mobilität
- strategische Konzepte für die Gemeinde

Diese Entscheidungen sind politische Willensbildung.

2. Der Verwaltungsbereich (übertragener Wirkungskreis)

Die konkrete Umsetzung im Straßenverkehr erfolgt jedoch nach Straßenverkehrsrecht. Hier gilt insbesondere §45 Straßenverkehrsordnung (StVO).

Danach dürfen Verkehrszeichen und Beschränkungen – zum Beispiel Tempo‑30‑Zonen – nur angeordnet werden, wenn sie erforderlich sind, eine konkrete Gefahrenlage vorliegt und die Maßnahme verhältnismäßig ist. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde muss daher jede einzelne Maßnahme prüfen und begründen.

Die Rolle der Städteinitiative Tempo 30

Der Rat der Gemeinde Stuhr hat im Jahr 2022 beschlossen, der Städteinitiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ beizutreten.

Diese Initiative verfolgt das Ziel, den Kommunen mehr Spielraum für Tempo‑30‑Regelungen zu ermöglichen. Wichtig ist jedoch: Diese Initiative ist kein Gesetz. Die rechtliche Grundlage bleibt weiterhin die Straßenverkehrsordnung, insbesondere §45 StVO.

Was hat das Bürgerforum Stuhr unternommen?

1. Bürgerbegehren

Zunächst wurde ein Bürgerbegehren eingereicht, um eine politische Überprüfung der Maßnahmen zu erreichen. Dieses wurde von der Gemeinde mit der Begründung zurückgewiesen, dass es sich um eine verwaltungsrechtliche Zuständigkeit handelt.

2. Rechtliche Klärung

Daraufhin hat das Bürgerforum die Situation rechtlich aufgearbeitet und deutlich gemacht, dass politische Beschlüsse und verwaltungsrechtliche Entscheidungen klar voneinander getrennt werden müssen.

3. Weitere Initiativen

Auf Grundlage dieser Erkenntnisse wurden weitere demokratische Schritte eingeleitet, um Transparenz zu schaffen und eine sachliche Diskussion zu ermöglichen. Dazu gehören unter anderem Bürgerversammlungen, Informationsveranstaltungen und rechtliche Prüfungen einzelner Maßnahmen.

Unser Ziel: Ein Mobilitätskonzept für Stuhr

Das Bürgerforum Stuhr setzt sich nicht gegen Fahrradverkehr ein. Wir möchten ein Mobilitätskonzept für Stuhr, das die Besonderheiten einer Flächengemeinde berücksichtigt, alle Verkehrsteilnehmer einbezieht und auf Sachlichkeit statt Ideologie setzt.

Unser Ziel ist eine sichere und vernünftige Verkehrslösung für Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer sowie Rettungsdienste und Feuerwehr.

Mobilität für Stuhr – unser Ansatz

Wir setzen uns dafür ein, dass Radwege sinnvoll ausgebaut werden, Ortsteile besser miteinander verbunden werden, Verkehrssicherheit für alle gewährleistet bleibt und Entscheidungen transparent und nachvollziehbar getroffen werden.

Unser Grundsatz lautet: Demokratie lebt vom Dialog. Deshalb informieren wir Bürgerinnen und Bürger offen über Entwicklungen und möchten einen konstruktiven Austausch ermöglichen.